AGB

  • 1 Angebot für firmeninterne Veranstaltungen

Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings, die für Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden.

Die Angebotsannahme erfolgt schriftlich per E- Mail an hallo@aufbluehen-statt-ausbrennen.de. Mit der Bestätigung bieten Sie mir den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

  • 2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt direkt und ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich in EURO zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

  • 3 Stornierung firmeninterner Veranstaltungen

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.

Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge können bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor dem Termin wird der bereits geleistete Vorbereitungsaufwand in Rechnung gestellt. Die Vertragspartner können einmalig einen Ersatztermin abstimmen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei Absagen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen berechnet.

Abweichend davon gelten bei Stornierungen von Coaching-Terminen folgende Regelungen: Stornogebühren werden bei Absage des Termins innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin erhoben. Sie betragen 30% des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit, der verbleibende Anteil wird mit dem Folgetermin verrechnet. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit berechnet. Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels oder Coaching-/ Veranstaltungs-Raums, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

  • 4 Annulierung

Bei Ausfall der firmeninternen Veranstaltung durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

  • 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

  • 6 Urheberrechte

Begleitende Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • 7 Haftung

Firmeninterne Veranstaltungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmer sollen sich den Anforderungen gewachsen fühlen. Die Teilnehmer tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.  Es wird keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben, angenommen. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, wird nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vertreten. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Arbeitszeit des Auftraggebers statt.

  • 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Leverkusen.

  • 10 Sektenpassus

Die Arbeitsweise von Nadine Reinicke beruht auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich Nadine Reinicke entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab.

  • 11 Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Nadine Reinicke und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.